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29.09.2023

Briefwahl noch bis Freitag (06.10.) möglich

Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss sich inzwischen beeilen. Anträge können noch bis Freitag, den 06.10.2023, 13:00 Uhr gestellt werden. Allerdings müssen die Postwege berücksichtigt werden, die gleich dreifach anfallen: Für den Versand des Antrags zur Stadt, den Versand der Briefwahlunterlagen zum Antragsteller sowie letztendlich den Versand des Wahlbriefes zurück zur Stadt. Da die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung vorliegen müssen, ist das jetzt - insbesondere aufgrund des Feiertags am Dienstag - kaum noch möglich.

Die Stadt rät bis Samstag, 30.09., 13:00 Uhr, möglichst vom Online-Wahlscheinantrag Gebrauch zu machen, um zumindest einen Postweg zu umgehen.

Beim Versand des Wahlbriefes per Post zurück an die Stadt muss darauf geachtet werden, dass dieser spätestens am Donnerstag, 05.10. in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden sollte.

Um dem Beförderungs- und Zugangsrisiko vollständig zu entgehen, empfiehlt die Stadt aber in das Briefwahlbüro im Rathaus zu kommen und die Unterlagen dort vor Ort zu beantragen. Dort stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit, um die Wahl direkt an Ort und Stelle durchführen zu können. Somit ist sicher, dass die Stimme auch zur Auszählung gelangt.

Das Briefwahlbüro hat montags bis donnerstags (außer am 3.10.) von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr und diesen Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist am Freitag, 6. Oktober bis 13:00 Uhr.

Am Samstag, 7. Oktober ist das Briefwahlbüro nicht mehr geöffnet, da dann keine Briefwahl mehr beantragt werden kann.

Unbedingt beachtet werden muss: Sobald ein Wahlschein beantragt wurde, ist die Wahl nur noch unter Vorlage des Wahlscheins möglich - das gilt auch für die Wahlteilnahme in einem Wahllokal. Falls ein Wahlschein zwar beantragt wurde, dieser aber nie angekommen ist, muss unbedingt Kontakt zur Abteilung Wahlen aufgenommen werden.

Wer die Unterlagen auch für eine andere Person, wie etwa den Partner oder die Eltern, mitnehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person/-en. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen allerdings nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Am Sonntag, 08.10., ist die Wahl dann nur in dem Wahllokal möglich, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Dieses Wahllokal steht ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte zugestellt bekommen hat. Am 8. Oktober kann man aber natürlich auch ganz ohne seine Wahlbenachrichtigung wählen - in diesen Fällen sollte man aber auf jeden Fall seinen Personalausweis mit ins Wahllokal nehmen.

Wem es aufgrund einer plötzlichen schweren Erkrankung nicht möglich ist, am Sonntag in das Wahllokal zu kommen, kann die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragen. In diesem Falle wird der Einsatz eines Boten erforderlich sein, der die Unterlagen per Vollmacht beantragt und abholt sowie den Wahlbrief bis 18:00 Uhr wieder im Wahlamt abgibt oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung am Berliner Platz wirft.

Die Abgabe der roten Wahlbriefe in einem Wahllokal ist nicht möglich.

Für Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadt Gießen (auch am Wahltag) unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.

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