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11.08.2023

Landtagswahl 2023 - Listen mit Wahlberechtigten werden erstellt

Am 8. Oktober 2023 findet die nächste Wahl des hessischen Landtages statt.

Wahlberechtigt sind grundsätzliche alle volljährigen Hessen. Der Hauptwohnsitz muss mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Hessen sein – also ab dem 27. August 2023.

Dann nämlich wird das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl aufgestellt.  Alle an diesem Tag mit ihrem Hauptwohnsitz in Gießen gemeldeten und wahlberechtigten Personen werden automatisch eingetragen und müssen selbst nicht aktiv werden.

Anders ist es für die, die zwar vor dem 27. August in Gießen zugezogen sind, sich aber erst danach beim Stadtbüro mit Hauptwohnsitz anmelden. Dieser Personenkreis kann zwar bei der Landtagswahl abstimmen, muss sich aber selbst aktiv darum kümmern, ins Wählerverzeichnis zu kommen: Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss bis zum 17. September 2023 bei der Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen eingehen.

Das Wahlrecht geht bei einem Umzug innerhalb Hessens – auch nach dem 27. August – nicht verloren: Man kann alternativ am früheren Wohnort wählen, von dort erhält man dann eine Wahlbenachrichtigung mit dem jeweiligen Wahllokal bzw. mit der Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.

Bei einem Zuzug nach dem 17. September ist eine Aufnahme in das Gießener Wählerverzeichnis – auch innerhalb Hessens – nicht mehr möglich.

Alle Infos auch in Kurzfassung im Merkblatt zur Wohnungsänderung:

Bei Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.

Weitere Informationen unter Landtagswahl

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