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24.08.2023

Landtagswahl: Ab Montag ist Briefwahl möglich

Am 8. Oktober wird der nächste hessische Landtag gewählt.

Wer bereits im Vorfeld wählen möchte, etwa weil er oder sie am Wahlsonntag verhindert ist oder eine längere Reise ansteht, kann ab Montag per Brief wählen.

Gießener Wahlberechtigte haben gleich mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Gießen zu beantragen:

Bei formlosen Anträgen ist unbedingt an die Angabe des Geburtsdatums zu denken. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht zulässig.

Wer ab Montag persönlich in das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses (Berliner Platz 1) kommt, kann dort direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr und samstags (außer am 7. Oktober) von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Die Stadtverwaltung Gießen informiert weiterhin, dass allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 17. September eine Wahlbenachrichtigung als Brief zugestellt wird. Wie gewohnt wird auf der Wahlbenachrichtigung wieder ein Briefwahlantrag aufgedruckt sein.

Auch Wahlhelfer weiterhin gesucht

Für die Landtagswahl werden übrigens noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die sich am Wahltag in einem allgemeinen oder Briefwahlvorstand engagieren möchten. Für diese verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Die Anmeldung ist über das Wahlhelferformular möglich.

Für Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Landtagswahl

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