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Stadtumbau

In der Stadt Gießen sind die Gebiete „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg mit dem Bereich der ehem. Bänninger“ sowie „Bahnhofsumfeld“ als Stadtumbaugebiete gemäß § 171 b Baugesetzbuch festgelegt.
Durch die Programmaufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ erhält die Stadt Gießen noch bis 2014 Fördermittel zur Abmilderung der Folgen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels für diese Gebiete. 

Grundlage für den Stadtumbau ist ein in die Zukunft gerichtetes integriertes Handlungskonzept, das mit dem “Strategischen und räumlichen Entwicklungskonzept für die Stadt Gießen Masterplan 2020“
vorliegt. Die jeweiligen Gebiete wurden hieraus abgeleitet. Auch entsprechen die Festlegungen und Ziele der Stadtumbaumaßnahmen den gesamtstädtischen Zielen und Überlegungen. Für die Gebiete wurden zunächst detaillierte teilraumbezogene Entwicklungskonzepte erstellt, die neben umfassenden Bestandsaufnahmen und -analysen auch Szenarien und städtebauliche Entwicklungskonzepte mit Kostenschätzungen enthalten.

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