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Die wichtigsten Termine

Ab sofort
Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 28. August 2023 ausgestellt werden können.
Zum Online-Wahlscheinantrag

27.08.2023 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Gießen, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen gemeldet sind. Hauptwohnung oder dauerhafter Aufenthalt müssen spätestens jetzt im Wahlgebiet - also im Bundesland Hessen - bestehen, um an der Wahl und den Abstimmungen teilnehmen zu können.

28.08.2023 - 41 Tage vor Wahltag
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Stadthauses.

28.08. bis 17.09.2023 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

bis spätestens 17.09.2023 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahllokals und Briefwahlantragsvordruck.

18.09. bis 22.09.2023 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Gießener Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

06.10.2023 - 13:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen - mehr Informationen rund um die Briefwahl)

08.10.2023 - Wahltag

  • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
  • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
  • Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

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