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Lärmminderungsplan

Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. Abhängig von der Verkehrsbelastung werden in Stufen mögliche Maßnahmen in Lärmaktionsplänen alle 5 Jahre auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit geprüft. 

Um die Lärmbelastung berechnen zu können, werden Straßen und Schienenwege ermittelt, die eine hohe Belastung aufweisen.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen, die  durch Fahrzeuge auf Straßen und Schienen verursacht werden, zu verhindern, ihnen vorzubeugen (Ruhebereiche) oder sie zu mindern.
Um Rückschlüsse auf lärmbetroffene Menschen ziehen zu können wird europaweit die sogenannte Lärmkennziffer herangezogen. Eine hohe Lärmkennziffer bedeutet beispielsweise, dass dort sowohl eine hohe Einwohnerdichte als auch hohe Lärmbelastungen vorhanden sind und damit Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen können betroffene Bürger Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen. Informationen zu Ergebnissen und möglche Beteiligungen finden Sie hier:

Lärmaktionsplanung Schiene - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 2. Januar 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Entwurf zum Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken erstellt. Bis zum 2. Januar 2024 kann die Öffentlichkeit den Entwurf zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes bewerten und eine Rückmeldung geben.

Die Beteiligung ist online möglich bis zum 02.01.2024 unter laermaktionsplanung-schiene.de

Bei der ersten Runde in 2023 gab es im Bereich Gießen 20 Beteiligungen. Die Teilnehmenden stellten ihre persönliche Lärmsituation dar. Aus dem umfangreichen Entwurfsbericht des EBA hier ein Auszug aus Auswertung zur ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Ergebnissen zu den Befragungen:

Bei weiteren Fragen/Anmerkungen bitte direkt an umgebungslaerm@eba.bund.de wenden.

Hintergrundinformationen und FAQ zu Lärm an Schienen: Lärmaktionspläne vergangener Runden

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 22. Januar 2023

Die Vorbereitung für eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für Mittelhessen läuft.
Es besteht wiederholt die Möglichkeit, Lärmprobleme zu schildern (Stellungnahmen, Beschwerden) oder Vorschläge/Wünsche zur Lärmminderung zu äußern. Ebenfalls kann auf ruhige Gebiete hingewiesen werden. Die Stadt Gießen hat schon im Jahr 2015 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Gebiete ermittelt, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll. Nähere Informationen weiter unten im Abschnitt 'Bürgerbeteiligung "ruhige Gebiete"2025'.

Beteiligung

  1. Über das Beteiligungsportal des Landes Hessen
  2. per E-Mail an laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de
  3. postalisch an Regierungspräsidium Gießen; Dezernat 43.2, Landgraf-Philipp-Platz 1-7; 35390 Gießen

Auf Grundlage der Lärmkarten und Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine aktualisierte Fassung der Lärmaktionspläne als Entwurf erstellt und dann Anfang 2024 erneut der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgestellt. Die Lärmkarten werden vom Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht.

Lärmaktionsplan Straße und Schiene 2020

Seit dem 4. Mai 2020 ist die 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes „Hessen Mitte“ nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Kraft. Bekanntgegeben wurde der Lärmaktionsplan vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen). Auf 380 Seiten wird auf die Belastungssituation und Maßnahmen zur Lärmreduzierung sowie Minderungsmaßnahmen für den gesamten Regierungsbezirk eingegangen. Weitere Informationen und detaillierter Bericht auf der Internetseite des RP Gießen.

Hier ein Auszug aus dem Lärmaktionsplan Hessen zum Stadtbereich Gießen. Beschrieben werden die Lärmkonfliktpunkte an ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen. Durchgeführte sowie geplante Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden erläutert. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ermittelten Anregungen und Fragen aus der Bevölkerung sind ebenfalls anonymisiert aufgelistet.

Derzeit wird der Verkehrsentwicklungsplan erstellt. In diesem Zuge werden die Anregungen aus der Bevölkerung aufgenommen und als Maßnahmenvarianten im Rahmen von Verkehrsmodellrechnungen konkretisiert.
Zudem soll der Radverkehr durch einen Verkehrsversuch am Anlagenring stärker gefördert werden.

Mit Beschluss vom 06.09.2021 (STV/0312/2021) ist die Stadt Gießen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit" beigetreten. Im Sinne einer Mobilitätswende wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h als entscheidende Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Verringerung der Luftschadstoffbelastung und Lärmreduzierung angesehen.

Lärmaktionsplan Verkehr und Schiene 2019/ 2020 - erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 21. Januar 2020

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes bestand Anfang 2018 die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Maßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen beim Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) einzureichen. Die Maßnahmenvorschläge wurden geprüft. Das Ergebnis liegt nun vor. Bis zum 21. Januar 2020 besteht erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Lärmkonflikte in Gießen werden im Lärmaktionsplan dargestellt. Eine Betroffenheitsanalyse wurde vorgenommen. Vorgeschlagene Maßnahmen wurden bewertet. Dazu können nun weitere Anregungen gegeben oder Fragen an den RP Gießen gerichtet werden. Die Stellungnahmen sollten sich auf die im Aktionsplan genannten Konfliktpunkte und Maßnahmen beziehen.

Lärmkonflikte sind Bereiche, in denen mindestens 10 Personen einer Lärmbelastung von LDEN/Night ≥ 65/55 dB(A) ausgesetzt sind. Diese von Straßenverkehrslärm betroffenen Straßenbereiche mit hoher Anwohnerzahl werden als Lärmkonfliktpunkte bezeichnet.

Die Betroffenheitsanalyse an einem Lärmkonfliktpunkt erfolgt durch Berechnung und Darstellung der Anzahl der betroffenen Personen pro Lärmband (Straßenzug). Das Ergebnis ist eine Lärmkennziffer (LKZ), in welcher die Stärke der Lärmbelastung am jeweiligen Ort und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammengeführt werden. Je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert und als desto gravierender ist der Lärmkonflikt infolgedessen einzustufen. Ab einer LKZ ≥ 200 werden Lärmminderungsmaßnahmen durch die planaufstellenden Regierungspräsidien vorgeschlagen.

Stellungnahmen per E-Mail an das Regierungspräsidium Gießen: laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de

Mehr Infos RP Gießen:

Lärmaktionsplan Schiene 2018 abgeschlossen - Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahn-Bundesamt stellt im Lärmaktionsplan Teil B die Rückmeldungen aus der Bevölkerung in 2018 zu Lärmminderungsmaßnahmen vor. Teil A und Teil B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Die Kritikpunkte betreffen in erster Linie die Ballungsräume und den Güterverkehr, der als besonders lärmproblematisch gesehen wird. Bis Ende 2019/ 2020 sollen Güterwagen mit “leisen Bremssohlen“ ausgestattet sein. Der Maßnahmenkatalog soll erweitert werden. Als Ziel wird die Halbierung des Lärms bis 2020 - bezogen auf 2008 - genannt.

Mehr Infos: Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken (2017/2018)

Die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 4 der Lärmaktionsplanung wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden.

Lärmaktionsplan Schiene - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung März 2018

Das zuständige Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken (2017/2018) fertiggestellt. Der Lärmaktionsplan Schiene beschreibt die Lärmsituation und Strategien zur Lärmminderung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung können mit einem interaktiven und kostenfreien Kartendienst des Eisenbahn-Bundesamtes betrachtet werden.

Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2017:
Der Güterverkehr wurde derzeit als die Hauptursache von Lärmproblemen im Schienenverkehr benannt. Als besonders störend wurden abend- und nächtliche Fahr- und Bremsgeräusche genannt. Maßnahmen der Lärmminderung wurden als erforderlich genannt. Maßnahmen zur Lärmreduzierung beim Güterverkehr sind nicht wahrgenommen worden.
Für den Gießener Bereich wurden 48 Beteiligungen ausgewertet:

Lärmaktionsplan Straße - Öffentlichkeitsbeteiligung Januar 2018

Der Lärmaktionsplan "Straße"  wurde aktuallisiert. Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen konnten bis zum 31.01.2018 benannt werden. Dazu gehört auch, dass weitere „ruhige Gebiete“ vorgeschlagen werden. Grundlage sind die Lärmkartierungen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung Straße 2017 finden Sie im Lärmviewer Hessen.
Der Abschlussbericht (88 MB) für Hessen liegt vor.

Kartiert wurden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (Schwellenwert). Die Karten sind auch beim Stadtplanungsamt (3. Stock 03-147, Stadthaus Berliner Platz 1) zu Bürozeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 31. Januar 2018 einsehbar.
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Maßnahmenvorschläge werden nach einer Bewertung im Lärmaktionsplan aufgenommen.
Aufgrund der ermittelten Verkehrsbelastung wurde der Lärmpegel für die Stadt Gießen berechnet:


Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung richten sich an das zuständige Regierungspräsidium:

Rückfragen sind möglich bei: Frau Dr. Wesp (0641 303-4436).

Lärmaktionsplan Schiene - Öffentlichkeitsbeteiligung August 2017

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen (§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) auf Haupteisenbahnstrecken. Diese Bahnstrecken haben ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Auf Gießener Stadtbereich betrifft dies die Main-Weser-Bahn.

Übersichtsplan Lärmbelastung im Stadtbereich Gießen:


Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat die Öffentlichkeit bis zum 25. August 2017 die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Eine Beteiligung besteht aus einer Ortsangabe und dem Beantworten eines dazugehörigen Fragebogens. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an. Die Antworten des Fragebogens werden ausgewetet und finden sich anonymisiert im Entwurf des Lärmaktionsplanes wieder. In einer 2. Phase der Veröffentlichung besteht wieder die Möglichkeit sich dazu zu äußern.

Allgemeine Fragen und Antworten unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Weitere Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ direkt an die Zentrale in Bonn (Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, D-53175 Bonn) richten.

Lärmbelastung an Schienen:
Mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen wird die Lärmbelastung ermittelt. Konkrete Informationen zur Lärmbelastung an Schienen finden Sie unter laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de.

Mögliche Maßnahmen im Schienenverkehrsbereich:
Lärmvorsorge erfolgt als sogenannte aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis (Schallschutzwände), allerdings nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung. Daneben gibt es sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, z. B. in Form von Schallschutzfenstern, Schallschutzlüftern oder als Fassadendämmung. Das Bundesministerium für Verkehr setzt besonders auf die Lärmvermeidung im Fahrzeugbereich, das heißt Lärmminderung an der Quelle, z.B. durch die Umrüstung der vorhandenen Güterwagenflotte mit dem Ziel „leiser Güterverkehr“. Die wahrnehmbare Lärmreduzierung ist jedoch erst dann erreicht, wenn ca. 80 Prozent der vorhandenen Güterwagen mit Verbundstoff-Bremsklotzsohlen ausgerüstet sind. Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung, daher wurde ein Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen" in die Wege geleitet. In einem Gesamtkonzept für die Lärmsanierung hat Bund und Bahn AG sanierungswürdige Strecken aufgenommen. Sie sollen haushaltsabhängig abgearbeitet werden.

Lärmaktionsplan 2016 - Teilplan Verkehr in Kraft

Am 21. März 2016 ist der Aktionsplan Stufe II für den mittelhessischen Bereich nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Kraft getreten. Bekanntgegeben wurde er vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen). Auf fast 300 Seiten wird auf die Belastungssituation in Gebieten mit Verkehrsbelastungen über 8.000 Kfz pro Tag (Stufe II) und Maßnahmen eingegangen. (weitere Informationen und detaillierter Bericht). Erstmalig wurden gemäß § 47d Abs. 2 BImSchG ist es sogenannte "ruhige Gebiete" für Gießen benannt. Diese Gebiete sind vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind sie als Abwägungsbelang zu berücksichtigen (§ 47d Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG).

Hier finden Sie die für die Stadt Gießen relevanten Textauszüge:

weitere Informationen und detaillierter Bericht

 

Lärmaktionsplan Schiene - Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 ausgewertet



Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit über eine Beteiligungsplattform, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit werden hohe Lärmbelastung identifiziert. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Ergebnisse der erszen und zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht. Die umfangreiche Auswertung ist auf den Internetseiten beim Bundesamtes zu finden. 
Folgende Fragen wurden ausgewertet (Auszüge): 

Auf den Schienverkehr bezogene Lärmminderungsmaßnahmen (FAQ) werden erläutert.

Übersichtskarten stellen die Ergebnisse der Lärmkennziffer (LKZ) je Kommune an Haupteisenbahnstrecken am Tag (Karte Abstufung rot) und in der Nacht (Karte Abstufung blau) dar. Die LKZ ist ein Maß für die Lärmbelastungssituation, die Intensität (Lärmbelastungsklassen in dB(A)) und die Anzahl der Betroffenen.

Lärmaktionsplan Straße - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung September 2015

Kartierte Straßen in Gießen über 8000 Kfz pro Tag © Stadtplanungsamt
Kartierte Straßen in Gießen über 8000 Kfz pro Tag © Stadtplanungsamt

Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich aktiv durch Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes bis zum 27.09.2015 zu beteiligen. Stellungnahmen konnten direkt an das Regierungspräsidium Gießen gerichtet werden.
Alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 8000 KfZ pro Tag wurden nun einschließlich der Lärmbelastung erfasst.
Die Belastungssituation (Lärmkonfliktpunkte) der Bevölkerung wurden ermittelt und bewertet. Lärmmindernde Maßnahmen wurden auf ihre Wirksamkeit geprüft. Anregungen der 1. Bürgerbeteiligung auf ihre Umsetzbarkeit begutachtet. Zum ersten Mal gibt es für die Öffentlichkeit einen Übersichtsplan der »Tempo 30 Zonen« in Gießen.

Zusätzlich wurde im Lärmaktionplan für das Stadtgebiet Gießen das Thema „ruhige Gebiete“ aufgenommen. Diese wurden im April 2015 von Bürgern vorgeschlagen (Bürgerbeteiligungsforum).

Der Lärmaktionplan umfasst den gesamten Regierungsbezirk Gießen. Hier finden Sie die Stadt Gießen betreffenden Auszüge:


Vom Umweltbundesamt werden bestimmte Lärmwerte als gesundheitsgefährdend bzw. auch stark belästigend definiert. Die sogenannte Auslösewerte liegen tags bei 65 dB(A), nachts bei 55 dB(A). Auf Basis der Lärmkartierung in 2012 werden verkehrsbelasteten Straße an denen mehr als 10 betroffenen Personen wohnen als  „Konfliktpunkte“ identifiziert.

Hier ein Vortrag vom Regierungspräsidium zur Situation in Gießen:


Nach Auswertung aller Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan Mittelhessen der 2. Stufe – Straßenverkehr – fertig gestellt und veröffentlicht.

Bürgerbeteiligung "ruhige Gebiete" 2015

Bank im Botanischen Garten (Bild M. De Jong) © M. de Jong
Bank im Botanischen Garten (Bild M. De Jong) © M. de Jong

Es gab rund 40 Vorschläge zu Ruhe- und damit Erholungsoasen in und um Gießen. Die meisten Vorschläge konzentrieren sich auf den innerstädtischen Bereich. Auch Parkanlagen - wie z.B. der Theaterpark - werden genannt, obwohl eine hohe Verkehrsbelastung und damit Lärm nicht weit weg ist. Deutlich vorne ist bei den Vorschlägen, wie nicht anders zu erwarten, das Gießener Kleinod, der Botanische Garten. Aber auch unsere Auenbereiche Lahn, Klingelbach und „Stadtpark“ (Wieseckteiche) werden neben den größeren Grünanlagen des Alten und Neuen Friedhofes genannt. Genauso Waldbereiche wie Philosophenwald, Bergwerkswald und natürlich der Schiffenberger Wald.
Die Vorschläge sind im Bürgerbeteligungsforum unter abgelaufene Verfahren einsehbar.
Die Vorschläge wurden von der Stadt an die in Hessen zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, weitergeleitet. Die Vorschläge sind dann unter dem Titel "ruhige Gebiete" Bestandteil des Entwurfes zur Lärmaktionsplanung 2015. Dort werden die Vorschläge anonymisiert bewertet. Sobald der Entwurf des Lärmaktionsplanes vor den Sommerferien veröffentlich wird, besteht wiederum die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Hier eine Übersicht der Vorschläge:

Lärmkarte 2015 - Schiene Stufe II


Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Eisenbahnlärm betroffen fühlen, können sich auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) über die Lärmbelastung an ihrem Wohnort informieren. Im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen können Bürger direkt beim EBA eine Stellungnahme zu ihrer Lärmsituation zusenden.
Im Stadtgebiet von Gießen sind vor allen die Bereiche entlang der Main-Weser-Bahn von Lärm durch Schienenverkehr betroffen: das sind Teilgebiete in Kleinlinden, entlang des Bahnhofs und in der Nordstadt.

Die Umgebungslärmrichtlinie der EU wird für den durch Schienenverkehr verursachten Lärm vom Eisenbahnbundesamt in Bonn umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugfahrten pro Jahr, das entspricht einem Tagesdurchschnitt von ca. 83 Fahrten. Für die entsprechenden Bahnstrecken sind dazu aktuelle Lärmkarten erstellt. Diese können auf der Internetseite eingesehen werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind dort detailliert dargestellt und ausführlich erläutert.

Lärmkarte 2013 - Teilplan Verkehr

Die Lärmminderungsplanung - Teilplan Verkehr - der 2. Stufe stand 2013 für Mittelhessen an. Begonnen wurde mit der Erstellung einer Lärmkarte für ganz Hessen. Diese wurde vom zuständigen Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie erstellt.

Kartiert wurden Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Fahrzeugen pro Tag. 2007 wurden Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrszahlen über 16.000 Kfz pro Tag erfasst. Nur für diese Hauptverkehrstraßen wurden jeweils auf Grundlage der Verkehrsbelastung die Lärmbelastungswerte in dB(A) berechnet.

Auf den interaktiven Internetseiten (Lärmviewer) können die Ergebnisse der Lärmkarte angesehen werden.

Lärmaktionsplan 2012 - Schiene Stufe I

Bild Lorengel Umweltamt
Bild Lorengel Umweltamt

Die Hauptverkehrsstrecken mit einem Verkehrsaufkommen > 60.000 Züge/Jahr wurden in Hessen kartiert. Die Lärmkarten können auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamt (EBA) eingesehen werden.

Im Stadtbereich Gießen wurde der Abschnitte der Main-Weser-Bahnstrecke über Kleinlinden bis zumBahnhof kartiert und die Lärmpegel für Tag und Nacht berechnet:

Hier die ein Kartenausschnitt der Nachtwerte:

Am 7. Mai 2012 trat der Lärmaktionplan Schiene für die Stufe I in Kraft:

Lärmkarte 2010 - Schiene

Die Stufe I - Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr - der Lärmkartierung an Schienenwegen des Bundes mit Stand 2010 ist abgeschlossen; die Stufe II befindet sich in der Umsetzung.

mehr Informationen

Lärmaktionsplan 2010 - Teilplan Straßenverkehr - Stufe I

Am 15.11.2010  wurde der Aktionsplan nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen vom Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) als zuständige Behörde bekanntgegeben. Auf über 240 Seiten wird im Detail auf Problematik im Regierungsbezirk Gießen eingegangen.
In der Stufe I mit einer Verkehrsbelasung über 16.000 Kfz pro Tag werden für den Bereich Gießen folgende Straßen aufgeführt:
Autobahnen des Gießener Rings inkl. Westtangente und B49; innerstädtisch: Marburger Straße, Grünberger Straße, Frankfurter Straße, Heuchelheimer Straße, Schiffenberger Weg, Bismarckstraße, Ludwigstraße, Ostanlage, Südanlage und Westanlage.

Kein Ergebnis gefunden.

Mittels Lärmkennziffern (berechneter Wert) lässt sich die Lärmbelästigung von Anwohnern an verschiedenen Standorten vergleichen. Die Lärmkennziffer steigt bei höherer Einwohnerdichte und bei höherem Lärmpegel. 

Kein Ergebnis gefunden.

Auszüge aus dem Lärmaktionsplan 2010 - Teilplan Straße zur Situation in Gießen:

Maßnahmenplan für den Stadtbereich Gießen (Stand 2010) zur Lärmreduzierung:

Hier finden Sie anonymisiert eine Bewertung Ihrer Maßnahmenvorschläge:

Lärmkarte 2007 - Straßenverkehr - Stufe I

Bild Ausschnitt Lärmkarte 2007
Bild Ausschnitt Lärmkarte 2007
Als Ergebnis der Lärmkartierung von 2007 lässt sich für Gießen feststellen, dass der Abschnitt der Frankfurter Straße im Ortsteil Klein-Linden der am stärksten belastete innerstädtische Straßenabschnitt ist, gefolgt von Teilen des Anlagenrings, Schiffenberger Tal und Bismarckstraße.

Die Darstellung der dazugehörigen rechnerisch ermittelten Lärmbelastung erfolgt in Dezibel, dB(A). Es liegen Lärmkarten Tages- und Nachtpegel vor:

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