Sanierungsgebiet "Schanzenstraße/Mühlstraße"
Jegliche Vorhaben und Rechtsvorgänge (Grundstücksveräußerungen, -teilungen, -belastungen etc.) bedürfen der Abstimmung mit den Sanierungszielen sowie einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, die vom Stadtplanungsamt im Auftrag des Magistrats zu erteilen ist. Die Baugenehmigung bleibt davon unberührt.
Das Sanierungsgebiet "Schanzenstraße/Mühlstraße" wurde im Jahr 2004 in das Förderprogramm der klassischen Stadtsanierung aufgenommen. Der Sanierungsträger der Stadt Gießen, die HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, erhielt im Jahr 2007 den Auftrag für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme auf der Grundlage der Rahmenplanung.