Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er ist für die laufende Verwaltung verantwortlich, bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Die städtischen Ämter unterstützen den Magistrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Verschiedene Kommissionen (PDF, 91 KB) wie z. B. die Sportkommission, die Schulkommission oder der Jugendhilfeausschuss beraten den Magistrat.
Die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich. Vorsitzende des Magistrats ist die Oberbürgermeisterin, die von den Gießener Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre direkt gewählt wird.
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen besteht aus 16 Mitgliedern, darunter zwölf ehrenamtliche.
Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre (= Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung) gewählt.
Die hauptamtlichen Mitglieder, die für sechs Jahre gewählt werden:
Dietlind Grabe-Bolz
OberbürgermeisterinDezernat I
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Peter Neidel
BürgermeisterDezernat II
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Astrid Eibelshäuser
StadträtinDezernat III
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Gerda Weigel-Greilich
StadträtinDezernat IV
Berliner Platz 1
35390 Gießen