Sportförderung
Die Universitätsstadt Gießen unterstützt die ortsansässigen Sportvereine und -verbände in ihren Bemühungen durch die Sportförderung. Der Bau von Sportstätten und die laufende Unterstützung der Arbeit der Vereine sind die Grundlagen der kommunalen Sportpolitik, die nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt betrieben werden. Die Vereine ihrerseits sind in der Verpflichtung, auf dem Gebiet des Sports der Allgemeinheit zu dienen und zur Erhaltung einer intakten Umwelt beizutragen.
Um möglichst weiten Teilen der Bevölkerung ein gutes Sportangebot zu unterbreiten, ist über die Förderung der Sportvereine hinaus die Sportstruktur in Gießen durch offene, vereinsnahe oder von anderen Institutionen organisierte Sportangebote weiterzuentwickeln.
Auf dieser Seite
Finanzielle Zuschüsse gemäß Gießener Sportförderrichtlinie
Bereitstellung von Sportstätten
Finanzielle Zuschüsse gemäß Gießener Sportförderrichtlinie
Was wird gefördert?
In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie alle Sportförderungsmaßnahmen sowie die Abgabefristen der Antragsunterlagen:
|
Maßnahme |
Antragsfrist: |
|---|---|
|
Online-Antrag: Ehrung verdienter Sportler/-innen für das Sportjahr 2025 |
22.03.2026 |
|
Zuschuss für vereinseigene Investitionsvorhaben ab 2027ff. |
31.03.2026 |
|
Vereinserhebungsbogen der Gießener Sportvereine |
30.04.2026 |
|
Zuschuss für Jugendsportförderung der LSBH-Vereine |
30.04.2026 |
|
Zuschuss für Betriebskosten / Instandsetzungsarbeiten |
30.04.2026 |
|
Zuschuss für Mieten und Pachten vereinsfremder Sportanlagen |
30.04.2026 |
|
Zuschuss für Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung |
31.05.2026 |
|
Zuschuss zum Kauf von langlebigen Sportgeräten |
31.08.2026 |
| Imageträger Sport: Sonderförderung für den Leistungssport (1. und 2. Bundesliga) | 31.10.2026 |
|
Online-Antrag: Verleihung Integrativer Jugendsportpreis (erst in 2027 möglich) |
n.n. |
|
Zuschuss für Fahrten zu Meisterschaften in Deutschland Wichtiger Hinweis: Achtung, gemäß Abschnitt III Nr. 10 a) der Gießener Sportförderrichtlinie sind Anträge für internationale Meisterschaften spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Meisterschaften unter Beifügung einer Kostenaufstellung, formlos per E-Mail an sportamt@giessen.de, zu stellen. Verwendungsnachweise sind spätestens drei Monate nach der Veranstaltung vorzulegen. |
30.11.2026 |
Wer wird gefördert?
Die Universitätsstadt Gießen unterstützt und fördert nur die im Stadtgebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine und -verbände, die neben ihrem Sitz auch ihren Aktivitätsschwerpunkt in der Stadt haben.
Zuschüsse an Gießener Vereine und Verbände können nur dann bewilligt werden, wenn die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen erfüllt sind:
- der betreffende Sportverein dem Landessportbund Hessen oder einem anderen Sportdachverband angehört
- sie rechtsfähige, gemeinnützige Sportvereine sind sowie ihren Sitz und ihren Aktivitätenschwerpunkt in Gießen haben.
- vom Finanzamt eine Bestätigung über die Gemeinnützigkeit zum Zeitpunkt der Förderung vorliegt
- der betreffende Sportverein mindestens 36 Monate besteht
- der Sportverein angemessene Mitgliedsbeiträge erhebt (Die Höhe der Mitgliedsbeiträge setzen die Sportvereine selbst fest).
Die nachweisliche Jugendarbeit von Gießener Sportvereinen und -verbänden findet bei der Festsetzung von städtischen Zuschüssen eine besondere Berücksichtigung.
Antragsteller haben eine zumutbare Eigenleistung zu erbringen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit des Vereins steht. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Keine Förderung erhält:
Wirtschaftliche Zweckbetriebe sowie Berufs- und Lizenzsport sind nicht zuwendungsfähig.
Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge sind unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (Angebote, Nachweise etc.) online einzureichen oder schriftlich durch die vertretungsberechtigten Vereinsvorstandsmitglieder an das Sportamt der Universitätsstadt Gießen zu richten. Ist der gewünschte Antrag in der Tabelle oben bereits online verfügbar, gelangen Sie mit einem Klick zur Seite des Online-Antrags. Ist der Antrag noch nicht online verfügbar, ist das entsprechende PDF, sofern vorhanden, verlinkt. Auf Anfrage beim Sportamt werden diese auch an die Sportvereine versandt.
Die Antragstellung hat rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens zu erfolgen, soweit in den Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
Unvollständige Anträge werden als Anmeldung gewertet, sie gelten erst nach Vervollständigung als gestellt.
Kann mein Verein mehrere Anträge bei verschiedenen Förderern stellen?
Soweit für den gleichen Zweck auch das Land Hessen Zuwendungen vorsieht, ist vorrangig ein Antrag an das Land Hessen zu stellen.
Auch der Landessportbund fördert verschiedene Vereinsvorhaben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.lsbh-vereinsberater.de.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
- Für Sportvereine, die in der Stadt Gießen ansässig sind, bietet der Landkreis Gießen weitere Fördermöglichkeiten, mit eigener Sportförderrichtlinie.
Sportförderung des Landkreises Gießen - Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege bietet Förderprogramme zum Sportstättenbau und Sportstättenförderung an. Weitere Informationen finden Sie unter Förderprogramme Sportstättenbau und Sportstättenförderung | familie.hessen.de
- Der Landessportbund Hessen e.V. bietet diverse Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine an. Mehr Informationen dazu unter Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h | landessportbund-hessen.de.
- Das Land Hessen fördert mit dem Landesförderprogramm „Sport integriert Hessen“ die Integration von sozial benachteiligten und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Stadt Gießen beantragt seit Beginn in 2016 diese finanzielle Förderung. Sportvereine können somit finanzielle Unterstützung für integrative Projekte bei der Stadt beantragen, die auf die Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt sind.
Weitere Informationen unter Sport integriert Hessen | familie.hessen.de und Sportjugend Hessen: Sport integriert Hessen | sportjugend-hessen.de.
Bereitstellung von Sportstätten
Die folgenden Sportanlagen und Gebäude der Universitätsstadt Gießen dürfen Gießener Sportvereine kostenlos für den Trainins- und Spielbetrieb nutzen:
- Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
- Sportplätze (große und kleine Spielfelder)
- Besondere Sportanlagen
- Umkleidegebäude
Hierzu zählen auch:
- Die Pflege und der Betrieb der städtischen Sportanlagen
- Die Instandhaltung der Anlagen
- Das Bereitstellen von passenden Sport- und Spielgeräten für Wettkämpfe (Grundausstattung)
Wenn kein Gießener Sportverein an der Nutzung beteiligt ist und sonstige Sportvereine oder -verbände die genannten städtischen Sportanalagen nutzen wollen, ist ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu entrichten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Entgeltordnung für städtische Sportstätten der Universitätsstadt Gießen in der jeweils gültigen Fassung.
Alle weiteren Details stehen in den jeweiligen Nutzungsvereinbarungen.
Sportentwicklungsplan
Sportentwicklungsplan
Die Universitätsstadt Gießen hat eine Sportentwicklungsplanung durchführen lassen, die zeigt, wie sich Sportangebote im Freien bis zum Jahr 2040 entwickeln sollen. Dazu gehören zum Beispiel Sportplätze, Laufstrecken, Outdoor-Fitness oder andere Bewegungsangebote draußen. Der Sportentwicklungsplan analysiert bestehende Sportangebote mit der Nachfrage der Bürger*innen und macht auf dieser Grundlage Empfehlungen, wie die Stadt ihr Sportangebot verbessern kann. Der Plan gibt Hinweise dazu, wo neue Sportanlagen entstehen sollten, welche bestehenden Anlagen erneuert werden müssen, welche Angebote ergänzt werden können und wo organisatorische Änderungen sinnvoll sind. Der Sportentwicklungsplan soll der Stadt helfen, gut und langfristig zu entscheiden, wie Sportanlagen im Freien weiterentwickelt werden. Er dient als Leitfaden für die kommenden Jahre. Der Plan betrifft nur Sport im Freien. Die Analyse von Sporthallen und Hallensportarten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
PDF, 10.9 MB